News - Parkierungsreglement geht in Vernehmlassung

23. August 2017
Der Gemeinderat schickt ein neues Parkierungsreglement samt Gebührentarif in die Vernehmlassung. Es vereinheitlicht die Parkierungszonen und erhöht moderat die Tarife.
Vor einem Jahr hat der Gemeinderat nach Einbezug von Fachleuten, Gewerbe und Bevölkerung ein Parkierungskonzept verabschiedet. Dieses hat das Ziel, einerseits die Übersichtlichkeit der Bewirtschaftung zu verbessern und andererseits die Verfügbarkeit von Parkplätzen im Zentrum für Anwohnende und Kurzzeitparkierende zu erhöhen. Die unterschiedlichen Parkierungsregimes sollen zusammengefasst und vereinheitlicht sowie die Gebührentarife angepasst werden.

Vereinheitlichung der Zonen
Auf dieser Basis hat das Ressort Tiefbau/Umweltschutz in enger Zusammenarbeit mit dem Ressort Volkswirtschaft ein Parkierungsreglement und einen Gebührentarif entworfen, die nur für die öffentlichen Parkplätze gelten. Die Parkzeiten werden in vier Parkzonen festgehalten, wie dem Parkzonenplan zu entnehmen ist, der wie die anderen Unterlagen auf www.herisau.ch aufgeschaltet ist. Für die Parkzone I gilt eine Höchstparkierdauer von zwei Stunden, für die Parkzone II von vier Stunden. In der Parkzone III sind unter anderem öffentliche Anlagen wie Spital, Schulen und Sportzentrum zusammengefasst; die Parkzeiten sind variabel. Schliesslich werden zwei Langzeitparkzonen IVa und IVb geschaffen, beide mit einer Höchstparkierdauer von zwölf Stunden, aber leicht unterschiedlichen Tarifen.

Moderat höhere Gebühren
Seit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung im Jahre 1993 wurden die Parkierungsgebühren nicht mehr angepasst. Die aktuellen Tarife bewegen sich im regionalen Vergleich an der unteren Grenze, wie der ausführliche Vergleich mit den Gebühren in Gossau, Wil, Rorschach und St. Gallen zeigt. Es ist daher eine moderate Anhebung der Gebühren vorgesehen.

Die grosse Veränderung betrifft dabei das Langzeitparkieren. Während bisher bei der Chälblihalle für 3 Franken 12 Stunden lang parkiert werden konnte, soll künftig jede Stunde im Zentrum oder auf zentrumsnahen Parkplätzen einen Franken kosten. Durch diese Massnahme wird die Fluktuation auf diesen Parkplätzen erhöht. Dies war auch eine der meistgenannten Forderungen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung zum Parkierungskonzept und zur Zentrumsgestaltung. Wer lange parkieren will, soll etwas weiter entfernte Parkplätze oder Tiefgaragen berücksichtigen und nicht wertvolle Parkplätze im Zentrum blockieren. Diese stehen dafür vermehrt Kunden des Gewerbes, Anwohnern oder Altersheimbesuchern zur Verfügung.

Gleich bleibt der Tarif für die erste Stunde in der Parkzone I im Zentrum. Dieser beträgt seit 1993 50 Rappen pro halbe Stunde. Erhöht wird dagegen die Parkgebühr für die zweite Stunde auf einen Franken pro halbe Stunde. Auch dies soll die Rotation bei den für das Gewerbe wichtigen Parkplätzen erhöhen. Ebenfalls leicht angehoben wird die Parkkartengebühr für Anwohnende.

Mehreinnahmen für Spezialfinanzierung
Wenn der Gebührentarif wie geplant umgesetzt wird, kann mit Mehreinnahmen von rund 250'000 Franken in die Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung gerechnet werden. Davon wären ca. 200'000 Franken allein auf die Erhöhung der Gebühren für die Langzeitparkierung zurückzuführen. Die Mehreinnahmen werden zweckgebunden für die Schaffung und den Unterhalt von Parkplätzen gebraucht, eventuell später auch für Parkgaragen gemäss den Leitlinien und Strategien der Zentrumsentwicklung, so dass dafür keine Steuergelder verwendet werden müssen.

In den Einwohnerrat
Die Vernehmlassung zu den Entwürfen dauert bis Ende September. Verbände, Parteien und andere Gruppierungen, aber auch Einzelpersonen sind aufgerufen, schriftlich ihre Kritik und Zustimmung einzusenden. Nach der Auswertung der Vernehmlassungen wird der Gemeinderat nach den Herbstferien über das Parkierungsreglement und den Tarif in zweiter Lesung befinden. Danach geht das Geschäft an den Einwohnerrat. Das Inkrafttreten des neuen Parkierungsreglements ist auf den 1. Juni 2018 geplant, sofern kein fakultatives Referendum ergriffen wird.

Link zu den Dokumenten

Kontakt: Regula Ammann-Höhener, Ressortchefin Tiefbau/Umweltschutz
Regula.Ammann@herisau.ar.ch
Tel. 079 215 01 23

Ursula Rütsche, Ressortchefin Volkswirtschaft
Ursula.Ruetsche@herisau.ar.ch
Tel. 071 352 12 03

Zugehörige Objekte

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