News - Personalreglement geht an Einwohnerrat
Nachdem der Kanton sein Personalgesetz geändert hatte, nahm auch der Herisauer Gemeinderat die Teilrevision des kommunalen Personalreglements in Angriff. Die Änderungen stützen sich dem Usus entsprechend auf die kantonalen Regelungen.
Unter anderem sind bis zum 70. Altersjahr flexiblere Pensionierungen möglich, ein Vaterschaftsurlaub soll eingeführt werden und die gesundheitliche Vorsorge und Betreuung wird verbessert. Ferner enthält das revidierte Personalreglement angepasste Regelungen bei Kündigungen, Feiertagen und Datenschutz.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Gemeinde auch dank dem neuen Reglement ihren guten Ruf als Arbeitgeberin bewahren kann. Die Vorlage geht nun an den Einwohnerrat, der am 16. September darüber befinden wird. Anschliessend ist ein fakultatives Referendum möglich.
Kontakt: Kurt Geser, Gemeindepräsident
Tel. 071 354 54 50
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GR-MM-Personalregl_20.pdf | Download | 0 | GR-MM-Personalregl_20.pdf |