News - Förderprogramm Energie wird angepasst

2. Dezember 2020

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energiekommission die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen angepasst. Ab 1. Januar wird der Ersatz von fossilen Heizungen durch Luft-Wasser-Wärmepumpen pauschal mit 1000 Franken unterstützt. Auch automatische Holzfeuerungen sind subventionsberechtigt. Dies als Ergänzungen zum kantonalen Förderprogramm.

 

Mit der Neuausrichtung soll der Tatsache begegnet werden, dass beim Ersatz von fossilen Heizungen in den letzten drei Jahren zu 90 Prozent erneut umweltschädliche fossile Energieträger gewählt worden waren. Als weitere Massnahme wird der Anteil für Aktionen für die breitere Bevölkerung aufgestockt, wie dies in den letzten Jahren etwa für energieeffiziente Haushaltgeräte oder E-Bikes angeboten worden war.

 

Die bisher geförderten thermischen Solaranlagen, Batteriespeicher und der Minergie-Standard werden nicht mehr unterstützt, weil mit Ausnahme der Speicher kaum mehr Förderbeiträge beantragt wurden. Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar in Kraft. Anfragen können an die Umweltschutzfachstelle, Hansjoerg.Blaser@herisau.ar.ch , gerichtet werden.

 

Kontakt: Peter Künzle, Ressortchef Tiefbau/Umweltschutz

Peter.Kuenzle@herisau.ar.ch

Tel. 079 204 60 29

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