Regierungsrat weist an: Kein Silvesterchlausen, keine Fasnacht

4. Dezember 2020
Auf Wunsch des Kantons publizieren wir die folgende Medienmitteilung.

Der grösste Brauchtumsanlass in Appenzell Ausserrhoden, das Silvesterchlausen, kann am kommenden Jahreswechsel nicht stattfinden. Auch weitere traditionelle Anlässe in Appenzell Ausserrhoden können nicht durchgeführt werden. Die epidemiologische Lage aufgrund des Corona-Virus lässt dies nicht zu. Der Regierungsrat weist alle Beteiligten an, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und auf das Leben der Tradition für einmal zu verzichten. Die Einhaltung der geltenden Regeln wird vor Ort von den Behörden kontrolliert. Bei Verstössen werden sie einschreiten.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden weist alle Beteiligten an – Chlausenschuppel, Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, Blochgesellschaften wie auch Gäste von nah und fern – die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und in der kommenden Zeit auf die sonst gelebten Traditionen und deren Besuch zu verzichten.

Bei all diesen Anlässen, besonders beim Chlausen am neuen (31. Dezember) und alten (13. Januar) Silvester kommt es zu Menschenansammlungen. Diese darf es in der derzeitigen Corona-Situation unter keinen Umständen geben. Das Silvesterchlausen erfreut sich grosser Beliebtheit bei Einheimischen wie auch bei Gästen aus nah und fern. Würde das Silvesterchlausen durchgeführt, wäre das Risiko von Ansteckungen mit dem Corona-Virus viel zu hoch. Die Regeln, die alle kennen – Kontakte vermeiden, Abstand halten, Gesichtsmasken tragen – könnten beim Silvesterchlausen und den anderen Anlässen weder von den Akteuren noch von den zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern eingehalten werden.

 

Auch die geltenden Bundesvorschriften verunmöglichen das Silvesterchlausen und andere Anlässe:

    • Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind verboten.

    • Das Singen in Gruppen und vor Publikum ist verboten.

    • An Zusammenkünften im Freundeskreis dürfen maximal 10 Personen teilnehmen.

 

Regierungsrat sowie Gemeindevertreterinnen und -vertreter haben in den letzten Wochen auf eine deutliche Besserung der epidemiologischen Lage gehofft. Diese Besserung ist nicht eingetreten. Trotz der Suche nach Möglichkeiten, wie das Silvesterchlausen auf sicherem Weg stattfinden könnte, zeigte sich, dass dies nicht möglich ist. Die Gemeinden tragen die Weisung mit, dass das Silvesterchlausen und andere Anlässe angesichts der Coronasituation nicht durchgeführt werden dürfen.

 

Allgemein herrscht bei den Schuppeln Verständnis dafür. Zahlreiche Silvesterchläuse haben bereits vor dem Entscheid von Kanton und Gemeinden angekündigt, dass sie von sich aus auf das Chlausen verzichten. Die Einhaltung der geltenden Regeln wird vor Ort von Kantonspolizei und Arbeitsinspektorat kontrolliert. Bei Verstössen werden sie einschreiten.

 

Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie werden schweizweit bis über die Silvesterfeiern hinaus gelten. Deshalb müssen – wie vielerorts in der Schweiz – auch alle anderen für diese Jahreszeit typischen Anlässe wie Fasnacht, Gidio Hosestoss oder das Bloch ausfallen.

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