News - Neue Rechte und Pflichten für Gemeindeangestellte

10. Februar 2021

Die Gemeinde Herisau hat ein neues Personalreglement und eine neue Personalverordnung. Den Mitarbeitenden steht künftig ein Gesundheitsmanagement zur Verfügung.

Der Gemeinderat hat das teilrevidierte Personalreglement rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Der Einwohnerrat hatte das Reglement am 9. Dezember genehmigt, die Referendumsfrist verstrich ungenutzt. Zusammen mit dem Reglement hat der Gemeinderat auch die dazugehörige revidierte Verordnung beschlossen und ebenfalls per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Sie regelt im Detail, wie das Personalreglement angewendet wird.

 

Neu sieht das Personalreglement ein Gesundheitsmanagement vor, das der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden dient und ihre Leistungsfähigkeit und Kompetenzen fördert. Dazu wird eine Fachstelle benannt, welche die Massnahmen koordiniert und die Abteilungen bei deren Umsetzung unterstützt. Zudem werden Angestellte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit einem Case Management begleitet, können gemäss Verordnung aber auch zur Mitwirkung an Eingliederungsmassnahmen verpflichtet werden.

 

Kontakt:            Kurt Geser, Gemeindepräsident

                        Kurt.Geser@herisau.ar.ch

                        Tel. 071 354 54 50

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