News - Abkürzung zum Ebnet wieder offen

5. Oktober 2018
Der Fussweg beim Bahntunnel östlich des Bahnhofs hinauf zur Waisenhausstrasse ist wieder geöffnet. Schulkinder werden jedoch aus Sicherheitsgründen davor gewarnt, diese Abkürzung zu nehmen.

Der Treppenweg Waisenhausstrasse / Tunnel Güterstrasse ist eine Abkürzung für Bewohner der Burghalde und der Rüti hinauf ins Ebnet. Wegen der Sanierung der Waisenhausbrücke war der Treppenweg bis nach den Sommerferien temporär gesperrt, danach blieb er weiter geschlossen

Anschliessend an die Brückensanierung blieb der Treppenweg nach Absprache zwischen dem Ressort Tiefbau/Umweltschutz und der Kantonspolizei zu, weil der Gemeinde die Schulwegsicherheit sehr wichtig ist. Die Querung der Güterstrasse am Ende der Bahnunterführung vom Trottoir zum Treppenweg ist schon für Erwachsene anspruchsvoll und für Kinder zu gefährlich. Dies auch deshalb, weil vor einem Jahr bei der Erneuerung des Deckbelages der Güterstrasse der Fussgängerstreifen nicht mehr aufgebracht wurde. Ungenügende Sichtweiten und die schlechten Lichtverhältnisse lassen an diesem Standort keinen Fussgängerstreifen mehr zu.

 

Aufgrund verschiedener Beschwerden hat das Ressort Tiefbau/Umweltschutz nun entschieden, den Treppenweg wieder zu öffnen. Rechtlich ist die temporäre Schliessung eines Weges möglich, für eine definitive Schliessung des Weges ist aber ein ordentliches Aufhebungsverfahren notwendig. Ob dieses eingeleitet wird, entscheidet die Gemeinde in den nächsten Wochen.

 

Da das Grundproblem der Schulwegsicherheit bestehen bleibt, werden die Eltern der Kinder aus den betroffenen Quartieren nun per Brief informiert. Darin wird ihnen dringend empfohlen, ihre Kinder nicht über den Treppenweg gehen zu lassen, sondern einen Umweg in Kauf zu nehmen. Der alternative Weg auf dem Trottoir der Güterstrasse und der Waisenhausstrasse ist zwar etwas länger, aber dafür bedeutend sicherer.

Eine Neuzeichnung des letztes Jahr aufgehobenen Fussgängerstreifens im Güterstrassentunnel kommt nicht in Frage; sie würde die Situation nicht entschärfen, sondern nur eine falsche Sicherheit vorgaukeln. Damit ein Fussgängerstreifen markiert werden kann, müssen verschiedene Kriterien wie Sichtweiten, Lichtverhältnis, Frequenzen eingehalten sein, Der Fussgängerstreifen wurde denn auch im Rahmen der Überprüfung aller Übergänge aufgehoben und hat keinen direkten Zusammenhang mit der Brückensanierung.

Auch diese Aufhebung war ein Grund dafür, den Treppenweg vorerst nicht wieder zu öffnen. Da keine baulichen und signaltechnischen Möglichkeiten für eine Verbesserung der Strassenquerung zur Verfügung stehen, muss eine Güterabwägung erfolgen, was wichtiger ist: die Sicherheit der Fussgänger oder kurze Gehwege.

 

Kontakt: Guido Lüchinger, Abteilungsleiter Tiefbau/Umweltschutz

Guido.Luechinger@herisau.ar.ch

Tel. 071 354 54 60

 

Zugehörige Objekte

Name
39MM-Treppe_Bh-Waisenhausstr2.pdf Download 0 39MM-Treppe_Bh-Waisenhausstr2.pdf