News - Änderungen im Abfallwesen

11. Dezember 2019

Aufgrund von Statutenänderungen der Abfallregion hat der Herisauer Gemeinderat die Abfallverordnung teilrevidiert. So sind gemäss Beschluss der A-Region, zu der Herisau gehört, ab Juli 2020 nur noch offizielle Kehrichtsäcke gültig. Gebührenmarken werden ab Ende 2019 nicht mehr verkauft, für Sperrgut wird auf anfangs 2020 eine fälschungssichere Sperrgutmarke eingeführt.

 

Die Abschaffung der Gebührenmarken erleichtert die Kontrolle der bereitgestellten Kehrichtsäcke, gerade auch bei den vermehrt installierten Unterflurcontainern. Deren Erstellung kann neu auch bei privaten Bauprojekten vorgeschrieben werden.

 

Änderungen gibt es ferner bei der Grünabfuhr. Offene Gebinde sind ab 2020 nicht mehr erlaubt, da sich immer wieder Probleme bei deren Leerung ergaben. Zulässig sind geschlossene, rollbare Container, wobei die Bereitstellung von Strauchschnitt in Bündeln weiterhin möglich ist. Da das Grüngut künftig der Vergärungsanlage in Niederuzwil zugeführt wird, ist künftig auch die Entsorgung von Rüstabfällen und Essensresten erlaubt. Über die Details wird im Abfall-Info 2020 informiert, welches im Dezember sämtlichen Haushalten zugestellt wird.

 

Die neue Abfallverordnung wird auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

 

Kontakt: Peter Künzle, Ressortchef Tiefbau/Umweltschutz

Peter.Künzle@herisau.ar.ch

Tel. 079 204 60 29

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