Gemeindepersonalverein Herisau
Mitgliedschaft
a) Angestellte der Gemeindeverwaltung Herisau (ausgenommen Lehrerschaft) durch Beitrittserklärung;
b) Angestellte nahestehender Organisationen und Betriebe durch Beitrittserklärung und Beschluss des Vorstandes.