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Nummer: 11.1
Name: Beschluss über die amtlichen Publikationen
Fassung vom: 9. Jan. 2001
Gültig seit: 9. Jan. 2001

Im amtlichen Publikationsorgan und im Anschlagkasten des Gemeindehauses sind sämtliche durch Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, Aufforderungen und Auskündungen
zu veröffentlichen.

Dokument SRV_11.1.pdf (pdf, 38.7 kB)