Verordnung Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen

Nummer
11.2
Name
Verordnung Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen
Erlassdatum
5. Februar 1991
Inkrafttreten
5. Februar 1991
Art
Gesetz
Informationen
Die Verordnung stellt die Gemeindeführung und ihre Verwaltungstätigkeit in Zeiten von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen sicher.

Es regelt die in einer Organisation der Gemeinde für ausserordentliche Lagen zu treffenden behördlichen Massnahmen, um drohende Gefahren gegen Leib und Leben, Sachwerte und Umwelt abzuwenden, Schäden zu verhüten, zu mindern oder zu beseitigen.

Zugehörige Objekte

Name
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