Personalreglement

Nummer
17
Name
Personalreglement
Erlassdatum
8. September 2010
Inkrafttreten
21. Januar 2022
Art
Gesetz
Informationen
Dieses Reglement bestimmt das Arbeitsverhältnis für das Personal der Gemeinde Herisau.
Lehrende unterstehen nicht diesem Reglement.

Angestellte, die nach den Vorschriften des Obligationenrechts beschäftigt werden, unterstehen nicht diesem Reglement, sofern die Verordnung oder der Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vorsieht.

Zugehörige Objekte

Name
SRV 17 (PDF, 365.99 kB) Download 0 SRV 17