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Vernehmlassungen Gemeinde


Gemäss Art. 17 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat bei wichtigen Sachvorlagen die interessierten Kreise zur Vernehmlassung einladen.

Aktuelle Vernehmlassungen in der Gemeinde Herisau
SRV 13 Geschäftsreglement des Einwohnerrates; die Parteien des Einwohnerrates können ihre Stellungnahme bis spätestens am 9. Januar 2012 einreichen (vgl. Vernehmlassungsschreiben).

Die Dokumente für die Vernehmlassung:
SRV 13 Entwurf Geschäftsreglement Einwohnerrat
SRV 13 Erläuternder Bericht
SRV 13 Vernehmlassungsschreiben