
Vernehmlassungen GemeindeGemäss Art. 17 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat bei wichtigen Sachvorlagen die interessierten Kreise zur Vernehmlassung einladen. Aktuelle Vernehmlassungen in der Gemeinde Herisau SRV 13 Geschäftsreglement des Einwohnerrates; die Parteien des Einwohnerrates können ihre Stellungnahme bis spätestens am 9. Januar 2012 einreichen (vgl. Vernehmlassungsschreiben). Die Dokumente für die Vernehmlassung: SRV 13 Entwurf Geschäftsreglement Einwohnerrat SRV 13 Erläuternder Bericht SRV 13 Vernehmlassungsschreiben |
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