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Volksdiskussionen



Gemäss Art. 16 der Gemeindeordnung kann der Einwohnerrat wichtige Sachvorlagen, die dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterbreiten sind, der Volksdiskussion unterstellen. Wer in Herisau wohnt, kann im Rahmen der Volksdiskussion schriftliche Anträge einreichen. Beschliesst der Einwohnerrat eine Volksdiskussion, führt er nach deren Abschluss eine zweite Lesung der Vorlage durch.

Die Frist für das Einreichen wird jeweils im amtlichen Publikationsorgan und im Internet veröffentlicht oder kann bei der Gemeindekanzlei nachgefragt werden.

Aktuelle Volksdiskussionen in der Gemeinde Herisau
Amtliche Publikationen

Aktuelle Volksdiskussionen auf Kantonsebene