Wie kommt man zu Förderbeiträgen?
Das Förderprogramm der Gemeinde Herisau orientiert sich stark am kantonalen Förderprogramm Energie. Der Vorteil für Sie: Mit einem Gesuch erhalten Sie Beiträge von zwei Stellen. Der Vorteil für uns: wir können unsere Mittel mit geringem administrativem Aufwand einsetzen. Also auch hier ist Effizienz oberste Maxime.
Förderbereiche: - Thermische Sonnenkollektoranlagen bei bestehenden Gebäuden
- Fernwärmeanschlüsse bei bestehenden Bauten
- Minergie-Standard bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern (Neubauten und Sanierungen)
Das kantonale Förderprogramm unterstützt zusätzlich noch Holzfeuerungen, allerdings nur bei einem Umstieg von Öl-, Gas- oder elektrischen Widerstandsheizungen auf Holzenergie. Beitragsbedingungen: - nur an Privatpersonen, private Institutionen und Betriebe
- Anlage auf Gemeindegebiet in ganzjährig genutztem Gebäude
- keine Beiträge für Betriebe mit über 50% Gemeindebeteiligung
- Beitragszusicherung des kantonalen Förderprogrammes liegt vor
Beitragshöhe - für thermische Sonnenkollektoranlagen gleiche Beitragshöhe wie aus dem kantonalen Förderprogramm, für die übrigen Anlagen 50% der kantonalen Beiträge
- maximal Fr. 10'000.- pro Anlage resp. 10% der Investitionskosten
- Minimalbeitrag Fr. 300.- pro Anlage
- Förderbeiträge maximal in der Höhe der budgetierten Mittel (es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag)
Vorgehen: - Einreichung des Gesuches vor Baubeginn beim Verein Energie AR für die Beiträge aus dem kantonalen Förderprogramm
- Gesuchsbeurteilung erfolgt durch diese Stelle
- bei Beitragszusicherung erfolgt die Weiterleitung an die Gemeinde Herisau automatisch
Sie haben andere Projekte zur Energieeffizienz? In diesem Fall reichen Sie ein begründetes Gesuch direkt an die Gemeinde ein (Kontakt: Hansjörg Blaser (Leiter der Umweltschutz-Fachstelle). Die Energiekommission wird Ihr Gesuch individuell prüfen. Weitere Informationen: Kantonales Förderprogramm Energie
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| Hier finden Sie das Förderprogramm Energie der Gemeinde Herisau 31FOERDERPROGRAMM.pdf (44.5 kB) |