Einwohnerrat: Voranschlag 2013 - Beschluss
- Nummer
- 12
- Geschäftsart
- Beschluss
- Status
- Beschlossen
- Datum
- 5. Dezember 2012
- Beschreibung
- Voranschlag 2013 - Festlegung des Steuerfusses 2013
Der Einwohnerrat b e s c h l i e s s t :
1. Der Voranschlag des Jahres 2013 mit einem Aufwandüberschuss von
Fr. 2'686'200.-- in der Laufenden Rechnung und Investitionsausgaben von netto Fr. 17'338'800.-- mit einem Steuerfuss von 4,1 Einheiten (Gesamtsteuerfuss für natürliche Personen) wird genehmigt.
2. Im Rahmen des Voranschlages werden für Lohnerhöhungen 1 % der Lohnsumme bewilligt (über die voraussichtliche Aufteilung in 1 % für individuelle Lohnanpas-sungen und 0 % für generelle Erhöhungen entscheidet der Gemeinderat nach Genehmigung des Budgets durch den Einwohnerrat);
3. Es wird festgestellt, dass die Genehmigung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses gemäss Art. 22 lit. abis der Gemeindeordnung abschliessend in der Kompetenz des Einwohnerrates liegt.
Dem Voranschlag für das Jahr 2013 mit gleich bleibendem Steuerfuss wird mit 28 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Lohnerhöhung von 1 % der Lohnsumme wird mit 18 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.
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Zugehörige Objekte
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