Umzug elektronisch melden

18. April 2018
Ihren Umzug können Sie neu auch in unserer Gemeinde unabhängig von den Schalteröffnungszeiten elektronisch melden. Auf unserer Webseite finden Sie den Link auf die Internetplattform von eUmzugCH (www.eumzug.swiss). Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem Schritt erledigen.
Das Wichtigste im Überblick
  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Diese Meldung können Sie über www.eumzug.swiss elektronisch erledigen.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Die Plattform eUmzugCH ist im Aufbau, daher bieten noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service soll bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.
Wenn nur Ihre Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über www.eumzug.swiss erledigen. Die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort erfolgt jedoch wie bis anhin am Schalter.

Zugehörige Objekte

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