Gemeindeorganisation

Bild politische Struktur Gemeinde Herisau

Die Einwohnergemeinde Herisau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie umfasst sämtliche auf dem Gebiet der Gemeinde wohnenden Personen.

Alle Aufgaben des öffentlichen Wohls, welche die Gesetzgebung des Bundes und des Kantons der Gemeinde übertragen oder die ihr auf Grund ihrer Autonomie zustehen, sind Sache der Einwohnergemeinde. Die Grafik zeigt die Organe der Einwohnergemeinde.

Stimmberechtigte
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind das höchste politische Organ der Gemeinde. Sie üben ihre Rechte insbesondere bei Wahlen und in Sachfragen an der Urne aus.

Einwohnerrat (Legislative)
Der Einwohnerrat besteht aus 31 Mitgliedern, die alle vier Jahre nach dem Proporzverfahren vom Volk gewählt werden. Der Einwohnerrat berät und beschliesst über alle Geschäfte, die dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstehen oder in seiner abschliessenden Zuständigkeit liegen. Er beaufsichtigt den Gemeinderat und führt die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung (Geschäftsprüfungskommission). Die Aufgaben und Befugnisse des Einwohnerrates sind in der Gemeindeordnung und im Geschäftsreglement geregelt.

Der Einwohnerrat führt jährlich ca. 6 Sitzungen durch. Die Sitzungen finden jeweils am Mittwoch, 17 Uhr, im Einwohnerratssaal im Gemeindehaus (Poststrasse 6, 1 Stock) statt und sind öffentlich.

Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die GPK prüft die Geschäftsführung des Gemeinderates, der Verwaltungsabteilungen und der Verwaltungskommissionen, die Rechnungen der Gemeindeverwaltung sowie weitere Geschäfte, die ihr vom Einwohnerrat zur Prüfung zugewiesen werden.

Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat besteht aus 7 Mitgliedern, die alle vier Jahre nach dem Majorzverfahren vom Volk gewählt werden.

Der Gemeinderat ist das leitende, planende und vollziehende Organ der Gemeinde. Er übt alle Befugnisse aus, die nicht anderen Organen übertragen sind und vertritt die Gemeinde nach aussen. Die Aufgaben und Befugnisse des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung und im Geschäftsreglement geregelt.

Der Gemeinderat tagt in der Regel alle 14 Tage jeweils am Dienstag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.