Abstimmung vom 19. Mai 2019

Informationen

Datum
19. Mai 2019
Lokalität
Urne beim Gemeindehaus: Vorhalle, Poststrasse 6, 9102 Herisau 2
Urne beim Bahnhof SOB: Schalterhalle
Urne bei den Schulhäusern: Saum, Moos, Ifang, obere Säge und im Eingang des Gemeinschafts-Hauses "Rössli" der Firma Huber & Suhner AG
Kontakt
Denise Signer
Beschreibung
Eidg. Abstimmungsvorlagen
  • Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
  • Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)

Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Angenommen
Ergebnis
In der Gemeinde Herisau wurde die Vorlage angenommen.
Eidg. Resultate
Kantonale Resultate
Beschreibung
Das Gesetz will ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Dafür gibt es andere Steuerprivilegien für Unternehmen, unter anderem sind dies Steuerabzüge im Bereich Forschung und Entwicklung. Die steuerlichen Massnahmen führen zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 68,09 %
2'699
Nein-Stimmen 31,91 %
1'265
Stimmbeteiligung
37.9%
Ebene
Bund
Art
-

Umzsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)

Angenommen
Ergebnis
In der Gemeinde Herisau wurde die Vorlage angenommen.
Eidg. Resultate
Kantonale Resultate
Beschreibung
Das Gesetz sieht neu eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert. Die Schweizer Polizei erfährt so einfacher, wem im Ausland aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde. Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen sind vorgesehen. Sturmgewehre können jedoch weiterhin direkt von der Armee übernommen werden und auch die übrigen Bestimmungen sind so ausgestaltet, dass das traditionelle Schweizer Schiesswesen beibehalten werden kann.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 66,85 %
2'670
Nein-Stimmen 33,15 %
1'324
Stimmbeteiligung
38.1%
Ebene
Bund
Art
-