Volksdiskussionen

Gemäss Art. 16 der Gemeindeordnung kann der Einwohnerrat wichtige Sachvorlagen, die dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterbreiten sind, der Volksdiskussion unterstellen. Wer in Herisau wohnt, kann im Rahmen der Volksdiskussion schriftliche Anträge einreichen. Beschliesst der Einwohnerrat eine Volksdiskussion, führt er nach deren Abschluss eine zweite Lesung der Vorlage durch.

Die Frist für das Einreichen wird jeweils im amtlichen Publikationsorgan und im Internet veröffentlicht oder kann bei der Gemeindekanzlei nachgefragt werden.

Laufende Volksdiskussion

Totalrevision der Gemeindeordnung
Der Einwohnerrat hat an seinen Sitzungen vom 26. Januar und 16. März 2022 die Totalrevision der Gemeindeordnung in 1. Lesung behandelt und der Volksdiskussion unterstellt. Eingaben für die Volksdiskussion im Sinne von Art. 16 Gemeindeordnung können bis zum 26. April schriftlich und unterzeichnet an den Einwohnerrat, Revision Gemeindeordnung, c/o Gemeindekanzlei, Poststrasse 6, 9100 Herisau, eingereicht werden. Alle Unterlagen finden Sie untenstehend. Sie entsprechen dem Stand nach der 1. Lesung im Einwohnerrat.

Dokumente

Name
GO_Revisionsentwurf_16032022_Volksdiskussion.pdf Download 0 GO_Revisionsentwurf_16032022_Volksdiskussion.pdf
GO_Revision_Bericht.pdf Download 1 GO_Revision_Bericht.pdf
GO_Revision_Bericht_Erganzung.pdf Download 2 GO_Revision_Bericht_Erganzung.pdf
GO_Revision_Kommissionsbericht.pdf Download 3 GO_Revision_Kommissionsbericht.pdf
GO_Synopse_09112021_aGO_E-GO.pdf Download 4 GO_Synopse_09112021_aGO_E-GO.pdf
GO_Vernehmlassung_Auswertung_09112021.pdf Download 5 GO_Vernehmlassung_Auswertung_09112021.pdf