Feuerschau

Der Brandschutz bezweckt den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.
Die Brandschutzvorschriften regeln die für diese Zielsetzung erforderlichen Rechtsverbindlichkeiten.
Mit organisatorischen, baulichen oder technischen Massnahmen können Brände verhindert oder zumindest in deren Auswirkung begrenzt werden.

Die regionale Feuerschau ist zuständig für die Kontrolle und Bewilligungen von:

  • Feuerungen aller Art mit weniger als 350 kW. Ausgenommen sind Feuerungsanlagen, deren Beurteilung durch die kantonale Feuerschutzbehörde erfolgt
  • Wohngebäude aller Art, ausgenommen Gebäude mit mehr als 8 Geschossen
  • Landwirtschaftliche Wohn- und/oder Betriebsgebäude mit weniger als 3’000 m3
  • kleine Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte usw., die nicht im Anhang aufgeführt sind und/oder deren Anteil am Wohngebäude nicht mehr als 50 % ausmacht
  • Einzelgaragen, Einstellräume und Tiefgaragen mit 10 Plätzen oder mehr, die ausschliesslich zu Wohnhäusern oder Wohnüberbauungen gehören

Weitere Informationen:

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 17.00 Uhr

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
61 Feuerschutzreglement 1. Januar 2013
61.1 Feuerschutzverordnung 1. Januar 2013