Gemeindepräsidium

Aufgaben (Art. 17 Organisationsreglement; SRV 14)
Der Gemeindepräsident sorgt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekanzlei dafür, dass die Aufgaben des Gemeinderates zeitgerecht, zweckmässig und koordiniert aufgenommen und abgeschlossen werden, indem er:

  • die Geschäfte des Gemeinderates leitet und überwacht;
  • für eine optimale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung sorgt;
  • die Verhandlungen des Gemeinderates vorbereitet;
  • darüber wacht, dass die Aufsicht des Gemeinderates über die Gemeindeverwaltung zweckmässig organisiert und ausgeübt wird;
  • in strittigen Fragen schlichtet.


Er vertritt den Gemeinderat gegen aussen, sofern nichts anderes beschlossen wird. Er ist ausserdem in den vom kantonalen Recht bestimmten Bereichen zuständig.

Organisationsreglement
Organigramm Verwaltungsorganisation

Kontakt

Gemeindepräsidium
Poststrasse 6
9102 Herisau

Tel. 071 354 54 50
Fax 071 354 54 11
Max.Eugster@herisau.ar.ch

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