Gemeindepräsidium
Aufgaben (Art. 17 Organisationsreglement; SRV 14)
Der Gemeindepräsident sorgt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekanzlei dafür, dass die Aufgaben des Gemeinderates zeitgerecht, zweckmässig und koordiniert aufgenommen und abgeschlossen werden, indem er:
- die Geschäfte des Gemeinderates leitet und überwacht;
- für eine optimale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung sorgt;
- die Verhandlungen des Gemeinderates vorbereitet;
- darüber wacht, dass die Aufsicht des Gemeinderates über die Gemeindeverwaltung zweckmässig organisiert und ausgeübt wird;
- in strittigen Fragen schlichtet.
Er vertritt den Gemeinderat gegen aussen, sofern nichts anderes beschlossen wird. Er ist ausserdem in den vom kantonalen Recht bestimmten Bereichen zuständig.
Organisationsreglement
Organigramm Verwaltungsorganisation
Kontakt
GemeindepräsidiumPoststrasse 6
9102 Herisau
Tel. 071 354 54 50
Fax 071 354 54 11
Max.Eugster@herisau.ar.ch
Personen
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