Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen gemäss Delegationsbeschluss des Gemeinderates.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für: - Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen (Notariat);
- Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff EGzZGB);
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
- Ermittlung der Erbfolge;
- Erstellung von Erbenbescheinigungen;
- Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
- Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
- Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
- Veranlagung und Bezug von Kanzleigebühren.
Notariat/Beurkundungen Für die öffentlichen Beurkundungen der Einwohnerkontrolle (Notariat), des Grundbuchamtes und des Handelsregisters (Gesellschaftsverträge) siehe:
Einwohnerkontrolle (Notariat/Beurkundungen) Grundbuchamt Handelsregisteramt von Appenzell A. Rh.