AHV-Zweigstelle

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist zuständig für:

  • Das Prüfen und Ausfüllen von Anmeldeformularen für AHV/IV/EL
  • Das Erfassen und Registrieren von Selbständigerwerbenden, Nicht-Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentnern
  • Die Kontrollstelle für Krankenversicherung, Abklärung der Versicherungspflicht
  • Das Prüfen von Gesuchen um Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Poststrasse 6
9102 Herisau

Tel. 071 354 54 54
Fax 071 354 54 11
Einwohnerkontrolle@herisau.ar.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 16.00 Uhr

Personen

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