Volksschule

Die Volksschule ist zuständig für:

  • Das Führen des Kindergartens, der Primarschule und der Sekundarstufe I im pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Bereich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen und Vollzugsvorschriften, nach dem Schulreglement und der Schulverordnung der Gemeinde und gemeinderätlichen Erlassen. Dabei eingeschlossen sind besondere Organisationsformen zur Förderung von Lernenden mit Lernschwierigkeiten;
  • Die Gewährleistung des Erreichens der im kantonalen Schulgesetz und im Lehrplan definierten Bildungsziele;
  • Vorberatung des Gemeinderats für Geschäfte, die das Ressort nicht selber erledigt;
  • Das Abschliessen von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts und mit privaten Schulen.

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.30 Uhr
  14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr
  14.00 - 18.00 Uhr

Personen

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