Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen die Gemeinde Herisau? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise.

Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten:

  • schriftlich mit dem unten aufgeführten Online-Dienst oder
  • selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein oder allenfalls ein anderes Ausweispapier (Identitätskarte, Pass)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Abmeldungen von Staatsangehörigen von Drittstaaten in einen andern Kanton        sowie Abmeldungen ins Ausland müssen zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte