Verkehrsbeschränkungen/Signalisationen

Das Ressort Tiefbau/Umweltschutz ist nur für Erlasse von Verkehrsbeschränkungen/Signalisationen auf öffentlichem Grund im Sinne des Strassengesetzes (StrG; bGS 731.11) zuständig. Für nicht öffentliche Verkehrsflächen im Privateigentum ist ein gerichtliches Verbot beim Einzelrichter des Kantonsgerichts in Trogen zu erwirken.

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