Flüchtlinge/anerkannte Flüchtlinge

Die Betreuung von Personen, deren Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren anerkannt worden ist, obliegt der Beratungsstelle für Flüchtlinge. Diese Stelle, getragen und finanziert durch Kanton und Vertragsgemeinden, befindet sich an der Bahnhofstrasse 4, 9100 Herisau, Tel. 071 353 64 73

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