Aufgrabungen im Gemeindestrassengebiet

Für Aufgrabungen im Gemeindestrassengebiet ist möglichst frühzeitig, spätestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn, ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Bei Notfällen kann direkt mit dem Werkhof Kontakt aufgenommen und das Gesuch nachträglich eingereicht werden.

Grössere Bauvorhaben von Werkleitungen (Neubau oder Erneuerung) bedürfen vorgängig einer Koordination. Sämtliche Werkleitungsbetreiber und der Strasseneigentümer sind entsprechend anzuhören.

Das Gesuch, das Meldeformular, die allgemeinen Bestimmungen und den Tarif können Sie nachfolgend herunter laden:

Zugehörige Objekte

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