Prämienverbilligung Krankenkassen

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:

  • AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
  • Sozialversicherung AR: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung


Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR.

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