Quellensteuer: Hinweise und Tipps

Zuständigkeit
Der Staat erhebt von bestimmten natürlichen und juristischen Personen Quellensteuern. Für die Veranlagung und den Einzug der Quellensteuern ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Links, Hinweise und Tipps
Kantonale Steuerverwaltung
Steuergesetz / Verordnung