Erbvertrag

Der Erbvertrag dient der für beide Ehegatten verbindlichen Regelung des dereinstigen Nachlasses. Während der Ehevertrag die güterrechtliche Seite regelt, kann mittels Erbvertrag über die dem Erblasser nach der Vornahme der güterrechtlichen Auseinandersetzung verbleibenden Vermögenswerte verfügt werden.

Im Erbvertrag kann beispielsweise geregelt werden:
• Pflichtteilsberechtigte Erben (Ehegatte, Nachkommen oder Eltern) auf den Pflichtteil setzen
• Nichtpflichtteilsberechtigte Erben von der Erbschaft ausschliessen
• Einsetzen von Drittpersonen als Erben
• Verfügen von Vermächtnissen
• Erbverzicht (z.B. von Kindern auf ihren Erbanteil)
• Erbauskauf
• Teilungsvorschriften (z.B. Zuweisung einer Liegenschaft, Möbel etc.)

Zugehörige Objekte