Strafregisterauszug (Bestellung)

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister, der Ihnen bescheinigt, dass über Sie keine Straftaten registriert sind?

Ab Ende März 2009 kann der Strafregisterauszug für Privatpersonen nur noch via die Website des Bundesamtes für Justiz BJ oder am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Damit setzt das BJ auf moderne und bequeme Bestellmöglichkeiten, die dank der 2D-Barcodes, die auf den elektronischen Formularen aufgedruckt sind, eine schnellere und einfachere Verarbeitung erlauben. Davon profitieren aber auch die Kundinnen und Kunden, denn die Lieferzeiten werden kürzer.
Link zur Online-Bestellung.

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