Erklärung über die Änderung des Geschlechts

Seit 1. Januar 2022 hat jede Person die Möglichkeit
die Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
und über die damit verbundene Änderung von Vornamen auf dem Zivilstandsamt abzugeben.

Damit wir Ihnen erklären können, welche Papiere Sie dazu benötigen und wie das Verfahren abläuft, nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf.

Bei nicht deutsch sprechenden Personen ist ein Dolmetscher erforderlich.

Preis

gemäss Eidg. Gebührentarif

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