Bewilligungen Energieanlagen und Brandschutz

Die Feuerschau prüft periodisch, oder von Fall zu Fall, ob die Feuerschutzvorschriften eingehalten werden.

Zuständigkeit bei wärmetechnischen Anlagen (Feuerungsanlagen): Christoph Kappler

Zuständigkeit Bewilligungen Energieanlagen und Brandschutz: Christoph Kappler

Weitere Informationen finden Sie unter:
Schweizerisches Brandschutzregister
Gebäudeversicherung Assekuranz

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