Gesamterneuerungswahlen 2023

7. Dezember 2022

In den ausserrhodischen Gemeinden finden die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindebehörden (Gemeindepräsident/In, Mitglieder des Gemeinderates) und die Mitglieder des Kantonsrates am 16. April 2023 statt. In Herisau ist zudem der Einwohnerrat neu zu bestellen.

Die Wahl der Behördenmitglieder erfolgt für eine vierjährige Amtsdauer (1. Juni 2023 bis 31. Mai 2027). Für die Wahlen sind folgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten:

Proporzwahlen

  • 18 Mitglieder des Kantonsrates
  • 31 Mitglieder des Einwohnerrates

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Kantonsrates und des
Einwohnerrates sind alle Parteien, Lesegesellschaften, Berufsorganisationen oder andere Gruppierungen berechtigt. Wahlvorschläge müssen spätestens 48 Tage vor dem Wahltermin an die Gemeindekanzlei eingereicht werden, d.h. bis spätestens

Montag, 27. Februar 2023, 17.00 Uhr

Wahlvorschläge müssen, um gültig zu sein, von mindestens zehn stimmberechtigten Personen der Gemeinde Herisau unterzeichnet sein und zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine Listenbezeichnung tragen. Auf den Wahlvorschlägen haben die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen unterschriftlich zu bestätigen, dass sie bereit sind, für die sie portierende Organisation oder Gruppe zu kandidieren. Entsprechende Formulare (Papier oder Word-Format) können bei der Gemeindekanzlei persönlich bezogen oder per E-Mail an gemeindekanzlei@herisau.ar.ch angefordert werden.

Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin je eine offizielle Parteiwahlliste sowie eine leere Wahlliste.

Majorzwahlen

  • Gemeindepräsident / Gemeindepräsidentin
  • 6 Mitglieder des Gemeinderates

Die Wahl des/der Gemeindepräsidenten/Gemeindepräsidentin sowie der sechs Mitglieder des
Gemeinderates findet gleichzeitig mit den Proporzwahlen (Kantonsrat, Einwohnerrat) statt. Das Wahlmaterial mit den leeren amtlichen Wahlzetteln wird den Wahlberechtigten mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin zugestellt. Für Parteien oder andere Gruppierungen, welche sich an den Majorzwahlen mit eigenen Wahlzetteln beteiligen wollen, besteht die Möglichkeit, dieselben durch das Stimmregisterbüro zusammen mit amtlichem Wahlmaterial zum Versand bringen zu lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wahlzettel in Farbe und Format den offiziellen Wahlzetteln entsprechen und, dass das Material spätestens am Mittwoch, 15. März 2023, der Gemeindekanzlei abgeliefert wird.

Für die Beschaffung eigener Wahlzettel haben die sich an den Majorzwahlen beteiligenden Parteien und Gruppierungen selbst aufzukommen. Farben- und Formatmuster werden auf Anfrage von der Gemeindekanzlei bekannt gegeben. Die Aussendung von Wahllisten oder Wahlzetteln ist selbstverständlich auch nach dem Versand des amtlichen Wahlmaterials möglich; der Versand ist in diesem Fall von den Absendern selbst zu organisieren und zu finanzieren.

Die Gemeindekanzlei (Tel. 071 354 54 40) steht für weitere Auskünfte im Zusammenhang mit
der Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen gerne zur Verfügung.

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