Fragen Sie den Gemeinderat

4. Januar 2023

Haben Sie eine Frage an den Gemeinderat, die auch andere interessieren könnte? Ab der nächsten Ausgabe von «Unsere Gemeinde» wird der Gemeinderat jeweils eine Frage beantworten, die mindestens zwei Wochen vor Erscheinen unter gemeindekanzlei@herisau.ar.ch eingereicht worden ist. Fragen einsenden können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Herisau. Mit der Einsendung willigt die Fragestellerin oder der Fragesteller ein, dass sie oder er namentlich genannt wird. Weitere Fragen können für eine spätere Ausgabe vorgemerkt oder bilateral beantwortet werden. Es besteht kein Anspruch auf eine öffentliche Beantwortung in «Unsere Gemeinde». Fragen sind prägnant und als Fragesätze zu formulieren. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Fragen oder die Rückweisung von Einsendungen vor, welche diese Kriterien nicht erfüllen.

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