Anpassung der Urlaubsformen für Eltern an das Bundesrecht

28. August 2023

Mit einer Änderung des Personalreglements der Gemeinde Herisau sollen verschiedene Änderungen des Erwerbsersatzgesetzes umgesetzt werden. Der Gemeinderat orientiert sich dabei am Personalgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden, das in absehbarer Zeit in Kraft treten wird.

Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat an dessen Sitzung vom 20. September eine Änderung des Personalreglements. Damit sollen neue Urlaubsformen umgesetzt werden, welche in der Bundesgesetzgebung bereits eingeführt wurden und für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse schon gelten. Es handelt sich um die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs im Falle eines längeren Spitalaufenthaltes des Kindes, den Betreuungsurlaub für Eltern und den Adoptionsurlaub für Eltern.

Analog zum zehntägigen Vaterschaftsurlaub schlägt der Gemeinderat ausserdem vor, einen Elternschaftsurlaub für die nichtgebärende Ehefrau in gleichgeschlechtlichen Ehen einzuführen. Auf Bundesebene wurde ein solcher bislang trotz Versprechen des Bundesrates noch nicht umgesetzt. Trotz fehlender Bestimmung im Erwerbsersatzgesetz soll dieser "Zweitmutterurlaub" nun ins Personalreglement der Gemeinde Herisau aufgenommen werden. Bei allen vier Urlaubsformen orientiert sich der Gemeinderat an den Regelungen, wie sie in absehbarer Zeit auch im Personalgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Kraft treten.

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