Zertifikatspflicht im Sportzentrum

8. September 2021

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 8. September gilt ab Montag, 13. September, auch für Bäder, Wellness- und Freizeitanlagen eine Covid-Zertifikatspflicht ab 16 Jahren. Besuchende des Sportzentrums sind deshalb gebeten, beim Besuch des Sportzentrums ihr Covid-Zertifikat und/oder einen amtlichen Ausweis bereitzuhalten.