Vernehmlassungen Gemeinde
Gemäss Art. 17 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat bei wichtigen Sachvorlagen die interessierten Kreise zur Vernehmlassung einladen.
Aktuelle Vernehmlassungen in der Gemeinde Herisau:
Gemäss Art. 17 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat bei wichtigen Sachvorlagen die interessierten Kreise zur Vernehmlassung einladen.
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