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Reduzierte Öffnungszeiten im Betreibungsamt

10. Juli 2024

Die Tage vom 15. bis 31. Juli gelten jährlich als Betreibungsferien. In dieser Zeitspanne dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Betreibungshandlungen – z.B. Zustellung des Zahlungsbefehls oder Vollzug der Pfändung – vorgenommen werden.

Per Ende April sowie Ende Juli haben im Betreibungsamt Appenzeller Hinterland drei Mitarbeitende unabhängig voneinander gekündigt. Die Neubesetzung der Stellen konnte zwischenzeitlich erfolgreich geregelt werden. Die Eintritte der neuen Mitarbeitenden erfolgen gestaffelt per 1. August, Mitte August und 1. September. Aufgrund der personellen Unterbesetzung sowie der andauernd hohen Arbeitslast ist das Betreibungsamt (Schalter- und Telefondienst) während der erwähnten Betreibungsferien vom 15. bis 31. Juli jeweils nur am Montag den ganzen Tag sowie vormittags am Mittwoch und Freitag geöffnet. Gänzlich geschlossen bleibt das Betreibungsamt wie die übrigen Verwaltungsbereiche auch am 1. und 2. August. Ab Montag, 5. August gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.