Schutzsuchende aus Ukraine rascher in Arbeitsmarkt integrieren
Der Gemeinderat hat einer Stellenerhöhung im Fachbereich Kantonales Integrationsprogramm (KIP) der Beratungsstelle für Flüchtlinge um 130 Stellenprozente zugestimmt. Auslöser sind die Verlängerung des Schutzstatus S sowie die Vorgaben des Bundes, wonach bei Personen mit Schutzstatus eine möglichst hohe Erwerbstätigenquote erreicht werden soll. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden betrug diese per Ende November letzten Jahres 39.8%. Um den Geflüchteten, welche das erforderliche Sprachniveau erreicht haben, eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist eine Aufstockung der personellen Ressourcen im Bereich Jobcoaching von 200 auf 330 Stellenprozente vonnöten.
Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2026 verlängert. Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige vom ihnen zugewiesenen Kanton eine bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristete Aufenthaltsbewilligung B. Da die Integrationskosten dann zulasten Kanton und Gemeinden übergehen, hat der Gemeinderat ein hohes Interesse daran, möglichst viele Ukrainer und Ukrainerinnen bis zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung B in den Arbeitsmarkt integriert zu haben, um so mögliche entstehende, langfristige Kosten in der Sozialhilfe vorzubeugen.
Die Beratungsstelle für Flüchtlinge erfüllt die Aufgabe der Integration von Schutzsuchenden mit Status S für sämtliche Ausserrhoder Gemeinden. Die Finanzierung von integrativen Massnahmen und Unterstützungen im KIP werden vollumfänglich über die Integrationspauschalen des Bundes finanziert, wodurch keine Mehrkosten für Kanton oder Gemeinden entstehen.
Zugehörige Objekte
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GR-MM KIP Ausbau (PDF, 105.74 kB) | Download | 0 | GR-MM KIP Ausbau |