Reduzierte Öffnungszeiten im Betreibungsamt
Die Tage vom 15. bis 31. Juli gelten jährlich als Betreibungsferien. In dieser Zeitspanne dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Betreibungshandlungen – z.B. Zustellung des Zahlungsbefehls, Rechtsöffnung, Pfändung, Ausstellung eines Verlustscheins – vorgenommen werden.
Aufgrund der personellen Unterbesetzung sowie der andauernd hohen Arbeitslast ist das Betreibungsamt (Schalter- und Telefondienst) während der erwähnten Betreibungsferien jeweils nur am Montag den ganzen Tag sowie vormittags am Mittwoch und Freitag geöffnet. Gänzlich geschlossen bleibt das Betreibungsamt wie die übrigen Verwaltungsbereiche am 1. August. Ab Montag, 4. August, gelten wiederum die ordentlichen Öffnungszeiten.
Zugehörige Objekte
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MM-Betreibungsferien 2025 (PDF, 99.12 kB) | Download | 0 | MM-Betreibungsferien 2025 |