Richtig abstimmen, damit der Wille auch gehört wird
Am 25. September kommen vier nationale Vorlagen an die Urne. Darüber hinaus entscheiden die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder über das neue Energiegesetz. Auch wenn ein solcher Abstimmungssonntag nicht mit einer Gesamterneuerungswahl – wie sie 2023 ansteht – zu vergleichen ist, wird er im Gemeindehaus generalstabsmässig geplant. Denn schon nur bis die rund 10 300 Stimmberechtigten in der Gemeinde Herisau ihre Abstimmungsunterlagen im Haus haben, gibt es viel zu tun.
Couverts für Auslandschweizer gehen zuerst raus
Denise Signer ist als Leiterin der Einwohnerkontrolle auch für das Stimmregisterbüro zuständig und ausserdem Aktuarin des Wahlbüros. In ihrem Büro stehen schon Wochen vor der Abstimmung Schachteln mit Abstimmungsbüchlein und Couverts für die Stimmzettel. Noch viel mehr davon stapelt sich im Einwohnerratssaal, wo die Helferinnen und Helfer des Wahlbüros die Unterlagen jeweils für den Versand bereit machen und am Abstimmungswochenende die Stimmen auszählen. «Die Vorbereitungen auf eine Abstimmung beginnen fünf Wochen im Voraus», sagt Denise Signer. Dann wird zunächst das Stimmmaterial für die Auslandschweizerinnen und -schweizer zusammengestellt, damit dieses als Erstes versendet werden kann.
Grosser personeller Aufwand
Am Abstimmungswochenende vom 25. September werden knapp 30 Personen für das Wahlbüro im Einsatz stehen: 10 um die Urnenöffnungszeiten abzudecken, 3 pro Abstimmungsvorlage, um die Stimmen auszuzählen, sowie der Präsident, die Vizepräsidentin und Aktuarin Denise Signer – immer vorausgesetzt, es finden sich genügend Helferinnen und Helfer, was sich zunehmend als Herausforderung erweist. Anfragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter denise.signer@herisau.ar.ch oder 071 354 54 30 gerne entgegengenommen.
Keine Wahl bei fehlerhaften Stimmabgaben
Abstimmungen sind indes nicht nur für das Wahlbüro eine Herausforderung, sondern bergen auch für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Tücken. Bei jedem Urnengang müssen einige Stimmen als ungültig aussortiert werden, zuletzt waren es um die 30. Ein häufiger Fehler bei Wahlen ist beispielsweise, dass zusätzlich zur Stimmabgabe der unbedruckte Wahlzettel retourniert wird. Dadurch wird die Stimme uneindeutig und damit ungültig. «Das schmerzt mich, denn die Leute haben sich Umstände gemacht, um ihren politischen Willen kundzutun, der dann nicht gehört wird. Aber in solchen Fällen haben wir keine Wahl», sagt Denise Signer. Bei den rund 30 Ungültigen noch nicht mitgezählt sind Couverts der brieflichen Stimmabgabe, denen kein Stimmausweis beiliegt. Unterschreiben muss man den Stimmausweis im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen hingegen nicht.
So stimmen Sie richtig ab:
- Prüfen Sie Ihr Stimmmaterial frühzeitig, um allenfalls fehlende Unterlagen rechtzeitig bei der Einwohnerkontrolle anzufordern.
- Stimm- und Wahlzettel müssen im gelben Couvert verschlossen werden.
- Bei Wahlen den amtlichen (leeren) Wahlzettel nie mitsenden, wenn zusätzlich ein vorgedruckter Wahlzettel verwendet wird. Immer nur einen Wahlzettel zurücksenden.
- Der Stimmausweis gehört zwingend ins (graue) Abstimmungscouvert. Bei der brieflichen Stimmabgabe vor dem Verschliessen des Couverts die richtige Lage der Adresse prüfen.
- Frankiert werden muss das Couvert für die briefliche Stimmabgabe nicht mehr.
- Beachten Sie die Hinweise auf dem Stimmausweis.
Alle Informationen online
Wie ist das Resultat zu nationalen oder kantonalen Vorlagen in der Gemeinde Herisau? Unter www.herisau.ch/abstimmungen finden Sie alle Abstimmungsresultate sowie detaillierte Informationen zu den Urnenöffnungszeiten. Und ein Hinweis für die Politikinteressierten: Am 21. September, 17 Uhr, findet im Gemeindehaus die nächste Einwohnerratssitzung statt. Weitere Infos unter www.herisau.ch/sitzungen.
Zugehörige Objekte
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