Herisau erfüllt die Lohngleichheit

11. Mai 2023
Die Lohngleichheitsanalysen für die Gemeinde Herisau zeigen keine Ungleichbehandlung nach Geschlecht. Als zusätzliches Bekenntnis zum Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" tritt die Gemeinde Herisau der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bei.

Die Gemeinde Herisau hat für die Gemeindeverwaltung und die Schule Herisau Lohngleichheitsanalysen durchgeführt und von einem Revisionsunternehmen überprüfen lassen. Für die Analyse wurde das vom eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau empfohlene Programm Logib verwendet. Der Lohnunterschied, welcher nicht auf Berufserfahrung, Alter, berufliche Stellung, betriebliches Anforderungsniveau und Ausbildung zurückgeführt werden kann, beträgt in der Verwaltung 5,5 Prozent und in der Schule 1,9 Prozent. Lohndifferenzen in dieser Grössenordnung gelten als statistisch nicht signifikant. Die Analysen ergeben damit keinen Geschlechtseffekt bei den Löhnen. Mit der Durchführung der Lohngleichheitsanalysen hat die Gemeinde Herisau eine Anforderung des per 1. Juli 2020 revidierten Gleichstellungsgesetzes erfüllt.

Beitritt zur Charta Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Zeitgleich zur Kenntnisnahme der Lohngleichheitsanalysen hat der Gemeinderat entschieden, der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beizutreten. Damit bekräftigt die Gemeinde Herisau ihre Absicht, als Arbeit- und Auftraggeberin die Lohngleichheit in allen Bereichen zu stärken. Die Unterzeichnenden dieser Charta setzen sich für folgende Anliegen ein:

  • Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  • Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
  • Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  • Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/ oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  • Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Herisau ist nach Teufen die zweite Gemeinde im Appenzellerland, welche der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beitritt.

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