Vernehmlassung für neue Gemeindeordnung startet

17. Mai 2021
Von November bis März hat eine nicht parlamentarische Kommission im Auftrag des Gemeinderates die Grundlagen für die Totalrevision der Herisauer Gemeindeordnung geschaffen. Nun schickt der Gemeinderat den Entwurf in die Vernehmlassung.

Der Gemeinderat unterstellt den Entwurf für eine neue Gemeindeordnung bis am 9. Juli der Vernehmlassung. Der Entwurf stützt sich auf die Ergebnisse, welche eine nicht parlamentarische Kommission von November bis März erarbeitet und einstimmig verabschiedet hat. Der Gemeinderat hat den Vorschlag der Kommission eingehend beraten und wenige Anpassungen oder Aktualisierungen vorgenommen. Parteien, Verbände und die breite Bevölkerung können sich nun in die Diskussion einbringen. Die Unterlagen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Herisau unter diesem Link oder können bei der Gemeindekanzlei in Papierform angefordert werden.

Zu den wichtigsten Neuerungen gegenüber der aktuellen Gemeindeordnung gehören das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene, die Verpflichtung zum Schutz von und zum schonenden Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen, eine rechtliche Grundlage für die Beschlussfassung des Gemeinderats über Telefon- oder Videokonferenzen sowie die Schaffung einer Ombudsstelle. Diese soll Anlauf- und Beratungsstelle für Private im Kontakt mit dem Gemeinwesen sein und zwischen Privaten und der Gemeinde vermitteln. Massgeblicher Revisionsbedarf an der geltenden Gemeindeordnung aus dem Jahr 2000 ergab sich auch aus Änderungen in der kantonalen Gesetzgebung.

Nach allfälligen Anpassungen im Zuge der Vernehmlassung wird die revidierte Gemeindeordnung dem Einwohnerrat vorgelegt. Danach haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort.

Unterlagen Vernehmlassung

Zugehörige Objekte

Name
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