Entladungs- und Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wichtig

  • Die Rückgabe an die Verkaufsstellen hat Priorität
  • Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
  • Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Gebühren

gratis bis 12 Stück

Sammelstellen