Abstimmung vom 02. Juni 2002

Informationen

Datum
2. Juni 2002
Lokalität
Urne beim Gemeindehaus: Vorhalle, Poststrasse 6, 9102 Herisau 2
Urne beim Bahnhof BT: Schalterhalle
Urne bei den Schulhäusern: Saum, Moos, Ifang, obere Säge und im Eingang des Gemeinschafts-Hauses "Rössli" der Firma Huber & Suhner AG
Kontakt
Denise Signer
Beschreibung
Die Stimmberechtigten haben über die folgenden beiden Eidg. Vorlagen zu entscheiden:
  1. Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)
  2. Volksinitiative "für Mutter und Kund - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not"
Zusätzliche Informationen des Bundes zu den Eidg. Vorlagen
Erläuterungen des Bundesrates zu den Eidg. Vorlagen (PDF-Datei)

Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau

Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not"

Angenommen
Ergebnis
Resultate des Kantons Appenzell A.Rh. siehe unter www.ar.ch oder in der oben aufgeführten Excel-Tabelle
Beschreibung
Die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" will den Schwangerschaftsabbruch weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch straflos, wenn eine akute, anders nicht anwendbare Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung dürfte nicht abgebrochen werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, denn sie stellt gegenüber der geltenden Praxis einen grossen Rückschritt dar.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 20,54 %
859
Nein-Stimmen 79,46 %
3'323
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)

Angenommen
Ergebnis
Resultate des Kantons Appenzell A.Rh. siehe unter www.ar.ch oder in der oben aufgeführten Excel-Tabelle
Beschreibung
Das Parlament hat nach mehrjährigem Ringen eine Fristenregelung gutgeheissen: Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen straffrei sein, sofern die Frau eine Notlage geltend macht. Gegen dieses Gesetzesänderung ist das Referendum ergriffen worden. Bundesrat und Parlament befürworten jedoch die Vorlage. Sie halten die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches angesichts des Auseinanderklaffens von Gesetz und Realität für dringlich und wollen mit der Fristenregelung den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 23. März 2001 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 65,27 %
2'725
Nein-Stimmen 34,73 %
1'450
Ebene
Bund
Art
-

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmung 02.06.02.xls Download 0 Abstimmung 02.06.02.xls