Abfallreglement: Vernehmlassung zu möglicher Grundgebühr
Bisher erhob die Gemeinde Herisau eine rein verbrauchsabhängige Abfallgebühr. Diese deckt allerdings seit 2016 die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nicht mehr. Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft zeigt negative Salden von über 1 Mio. Franken.
Für die Deckung der Fixkosten – wie etwa für Entsorgungsinfrastruktur, Information und Administration – schlägt der Gemeinderat deshalb eine neue Grundgebühr von ca. 80 Franken vor. Wird sie eingeführt, kann das Defizit in wenigen Jahren abgebaut werden. Die Kombination von Grund- und Verbrauchsgebühr folgt der Empfehlung des Bundes und hat sich unter anderem in 16 weiteren Ausserrhoder Gemeinden bewährt.
Vorgaben von Bund und Kanton
Die Totalrevision des Abfallreglements stützt sich auf das kantonale Muster-Abfallreglement von 2023. Sie vollzieht neben der Einführung einer Grundgebühr Änderungen im Bundesrecht, Anpassungen in den kantonalen Erlassen sowie die geänderten Richtlinien der A-Region, der Abfallregion, zu der Herisau gehört.
Die Teilnahme an der Vernehmlassung erfolgt ab dem 10. April unter dem Link https://mitwirken.herisau.ch/de/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ebenso liegen die Unterlagen beim Fachbereich Umweltschutz, Gemeindehaus, Poststrasse 6, Büro 213, zur Einsichtnahme auf. Eingaben sind bis zum 11. Mai 2026 möglich. Nach der Auswertung der Vernehmlassung geht das Geschäft für die zweite Lesung an den Gemeinderat. Es folgt die Beratung im Einwohnerrat und eine obligatorische Referendumsabstimmung an der Urne. Über die zugehörige Abfallverordnung sowie den Gebührentarif bestimmt der Gemeinderat separat.
Zugehörige Objekte
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| GR-MM Abfallreglement Vernehmlassung (PDF, 172 kB) | Download | 0 | GR-MM Abfallreglement Vernehmlassung |