Ortsplanung: Infoanlass am 8. Juni zum Gemeinderichtplan
In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Herisau auf der Grundlage des "Räumlichen Leitbildes 2050" an den nächsten Planungsschritten gearbeitet. Der Gemeinderichtplan vertieft die im "Räumlichen Leitbild 2050" definierten Ziele und zeigt auf, wie sich Siedlung, Verkehr, Landschaft und Infrastruktur in den kommenden Jahren entwickeln sollen. Der Gemeinderichtplan besteht aus einem konzeptionellen Teil (räumliches Leitbild und Innenentwicklungsstrategie), der Richtplankarte sowie dem Richtplantext. Im Richtplantext werden konkrete Massnahmen zu Themenbereichen und Projekten festgelegt. Diese enthalten Angaben zu Abhängigkeiten, Zeithorizont und Zuständigkeiten. Räumlich konkrete Massnahmen werden zudem in der Richtplankarte verortet.
Grundlage für Zonenplan und Baureglement
Der Gemeinderichtplan richtet sich nach dem kantonalen Richtplan, wird von der Regierung genehmigt und ist für die Behörden verbindlich. Er bildet damit eine zentrale Grundlage für die weiteren planerischen Instrumente wie Baureglement und Zonenplan.
Mitwirkung dauert bis 6. September
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Herisau sind eingeladen, sich eine Meinung zum Entwurf des Gemeinderichtplans zu bilden. Startpunkt für die Mitwirkung ist die öffentliche Informationsveranstaltung im grossen Casinosaal am Montag, 8. Juni 2026, von 19 bis ca. 21 Uhr. Im Anschluss an die Veranstaltung ist ein kleiner Apéro vorgesehen. Aus organisatorischen Gründen ist bis am 3. Juni eine Anmeldung erbeten, unter Angabe von Name, Adresse und E-Mail-Adresse an
hochbauamt-ortsplanung@herisau.ar.ch oder unter 071 354 54 51. Die anschliessende Mitwirkung dauert 90 Tage bis am 6. September 2026. Sämtliche Unterlagen sind ab dem 9. Juni unter www.mitwirken.herisau.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar.
Zugehörige Objekte
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| MM Ortsplanung Gemeinderichtplan Mitwirkung (PDF, 166 kB) | Download | 0 | MM Ortsplanung Gemeinderichtplan Mitwirkung |